Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2011

Geschäftszahl

2011/05/0154

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/05/0343 E 18. Dezember 2006 RS 4

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass ein Antrag auf Widmungsänderung gestellt wurde, bildet keinen ausreichenden Grund für das Unterbleiben eines Auftrages nach Paragraph 129, Absatz 10, Wr BauO vergleiche das hg. Erkenntnis vom 14. Oktober 2005, Zl. 2005/05/0176).