Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.2014

Geschäftszahl

2011/05/0135

Rechtssatz

Ein Nachbarrecht, das durch die begehbare Ausgestaltung eines Flachdaches verletzt wäre, ist nicht ersichtlich, und außerdem tritt damit in Bezug auf die bebaute Fläche im Sinn des Paragraph 80, Wr BauO keine Änderung ein (Hinweis E vom 3. Mai 2011, 2009/05/0154; und E vom 3. Mai 2011, 2009/05/0241).