Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.2014

Geschäftszahl

2011/05/0135

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/03/0080 E 20. Juni 2012 RS 4

Stammrechtssatz

Nur die unmittelbare Teilnahme des gleichen Organwalters an der Erzeugung des den förmlichen Verwaltungsakt darstellenden Spruchs, nicht aber bereits jede andere Tätigkeit im unterinstanzlichen Verfahren kann als Mitwirkung an der "Erlassung" eines Bescheides im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG gesehen werden (Hinweis E vom 15. Mai 2012, 2009/05/0083, mwH).