Verwaltungsgerichtshof
25.09.2012
2011/05/0107
GRS wie 2007/05/0278 E 27. Mai 2009 RS 1
Durch die bloße Möglichkeit der Einsichtnahme auf eine Front von der Nachbarliegenschaft aus wird diese nicht zu einer der Nachbarliegenschaft zugekehrten Front (Hinweis aud das hg. Erkenntnis vom 4. September 2001, Zl. 2001/05/0154).