Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2012

Geschäftszahl

2011/05/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/05/0104 E 31. Jänner 2012 RS 3

Stammrechtssatz

Es kann nicht gesagt werden, dass eine Überschreitung iSd Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO nur dann "unbedingt notwendig" ist, wenn ohne diese eine Durchführung des Bauvorhabens nicht ("oder nur in unverhältnismäßiger Weise") möglich wäre.