Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2012

Geschäftszahl

2011/05/0107

Rechtssatz

"Kleinanlagen" im Sinne des Wr GaragenG 1957 können, müssen aber nicht Baulichkeiten sein. Dabei ist auch auf die Bestimmung des Paragraph 80, Absatz eins, Wr BauO Bedacht zu nehmen (Definition der "bebauten Fläche").