Verwaltungsgerichtshof
25.09.2012
2011/05/0107
"Kleinanlagen" im Sinne des Wr GaragenG 1957 können, müssen aber nicht Baulichkeiten sein. Dabei ist auch auf die Bestimmung des Paragraph 80, Absatz eins, Wr BauO Bedacht zu nehmen (Definition der "bebauten Fläche").