Verwaltungsgerichtshof
06.09.2011
2011/05/0105
Ein nunmehr durch eine Holz-Glas-Konstruktion umschlossener, in Form eines Windfangs ausgestalteter Hauseingang und eine durch eine Alu-Kunststoff-Glas-Konstruktion in Form einer "Pawlatsche" ausgestaltete Terrasse sind als bewilligungspflichtige Zubauten zu beurteilen (Hinweis Erkenntnisse vom 31. März 2005, 2004/05/0118 und vom 31. Juli 2006, 2005/05/0307, mwN).