Verwaltungsgerichtshof
26.06.2013
2011/05/0102
GRS wie 2009/05/0028 E 6. Juli 2010 RS 2
Im Kostenverfahren nach Paragraph 129, Absatz 6, Wr BauO sind dem Verpflichteten die Kosten aufgeschlüsselt zur Kenntnis zu bringen, sodass er eine Möglichkeit zur Überprüfung hat.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/05/0103