Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2013

Geschäftszahl

2011/05/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/05/0028 E 6. Juli 2010 RS 2

Stammrechtssatz

Im Kostenverfahren nach Paragraph 129, Absatz 6, Wr BauO sind dem Verpflichteten die Kosten aufgeschlüsselt zur Kenntnis zu bringen, sodass er eine Möglichkeit zur Überprüfung hat.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/05/0103