Verwaltungsgerichtshof
26.06.2013
2011/05/0102
Notwendige Voraussetzung zur Durchführung von notstandspolizeilichen Maßnahmen iSd Paragraph 129, Absatz 6, Wr BauO ist das Vorliegen von Gefahr im Verzug, das ein sofortiges Einschreiten der Behörde erforderlich macht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/05/0103