Verwaltungsgerichtshof
27.02.2013
2011/05/0095
GRS wie 90/05/0034 E 26. Juni 1990 RS 5
Bei der Berechnung der Gebäudehöhe ist nicht von einem " gewachsenen " Gelände auszugehen, sondern es ist jenes Gelände entscheidend, das nach dem Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Bauführung vorhanden sein wird, wie es sich also im Projekt darstellt
(Hinweis E 13.12.1983, 05/1168/80 VwSlg 11255 A/19183).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/05/0112