Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.2012

Geschäftszahl

2011/05/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/05/0108 E 15. Juli 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Liegt eine Baubewilligung des Bauwerks vor und wurde das Bauwerk teilweise vergleiche Paragraph 35, Absatz 2, Ziffer eins, NÖ BauO 1996) in Abweichung von der erteilten Baubewilligung ausgeführt, kann ein Entfernungsauftrag nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 33, NÖ BauO 1996 erteilt werden.