Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.2014

Geschäftszahl

2011/05/0071

Rechtssatz

Entspricht der zu beurteilende Betrieb einem herkömmlichen Bäckereibetrieb, wie ihn der Verordnungsgeber bei der Einordnung in die betreffende Widmungskategorie im Sinne des Paragraph eins, Absatz 3, der OÖ BTypV 1997 vor Augen hatte, kann es sich keinesfalls um einen Betrieb mit industriellem Produktionscharakter - der eine Abweichung vom typischen Betrieb darstellt - handeln.