Verwaltungsgerichtshof
30.01.2014
2011/05/0068
GRS wie 2013/05/0019 E 23. Juli 2013 RS 7
Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren, in dem es ausschließlich auf die eingereichten Unterlagen ankommt. Es ist nicht darauf einzugehen, ob das Projekt eventuell (nur) anders verwirklicht werden könnte (Hinweis E vom 31. Jänner 2012, 2010/05/0104, mwN).