Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.2012

Geschäftszahl

2011/04/0209

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/04/0180 E 2. Februar 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gewerbebehörde hat bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung ihre Entscheidung in Bindung an die rechtskräftigen Straferkenntnisse zu treffen. Damit hat sie auch nicht in Frage zu stellen, dass der Bf die ihm zur Last gelegten strafbaren Handlungen schuldhaft begangen hat (Hinweis E vom 24. Februar 2010, 2009/04/0303, mwN).