Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.2013

Geschäftszahl

2011/04/0193

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/04/0086 E 27. Juni 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Die Vornahme einer genehmigungspflichtigen Änderung des Gewinnungsbetriebsplanes ist zwar nur mit Genehmigung der Behörde zulässig; das Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung ist aber nicht Tatbestandsvoraussetzung für eine Bergbauanlagenbewilligung.