Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.2012

Geschäftszahl

2011/04/0180

Rechtssatz

Die Gewerbebehörde hat bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung ihre Entscheidung in Bindung an die rechtskräftigen Straferkenntnisse zu treffen. Damit hat sie auch nicht in Frage zu stellen, dass der Bf die ihm zur Last gelegten strafbaren Handlungen schuldhaft begangen hat (Hinweis E vom 24. Februar 2010, 2009/04/0303, mwN).