Verwaltungsgerichtshof
02.02.2012
2011/04/0180
Die Gewerbebehörde hat bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung ihre Entscheidung in Bindung an die rechtskräftigen Straferkenntnisse zu treffen. Damit hat sie auch nicht in Frage zu stellen, dass der Bf die ihm zur Last gelegten strafbaren Handlungen schuldhaft begangen hat (Hinweis E vom 24. Februar 2010, 2009/04/0303, mwN).