Verwaltungsgerichtshof
28.09.2011
2011/04/0148
Wurde das Nachsichtsansuchen erst nach dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung eingebracht, ist es zufolge Paragraph 340, Absatz eins, 3. Satz GewO 1994 (arg: "Ist im Zeitpunkt") von der Gewerbebehörde im gegenständlichen Anmeldungsverfahren nicht zu berücksichtigen vergleiche den Ausschussbericht 420 BlgNR römisch 23 . Gesetzgebungsperiode Seite 14 zur GewO-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 42 aus 2008,, sowie Grabler/Stolzlechner/Wendl, aaO, Rz 19 zu Paragraph 340,).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
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