Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2011

Geschäftszahl

2011/04/0148

Rechtssatz

Wurde das Nachsichtsansuchen erst nach dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung eingebracht, ist es zufolge Paragraph 340, Absatz eins, 3. Satz GewO 1994 (arg: "Ist im Zeitpunkt") von der Gewerbebehörde im gegenständlichen Anmeldungsverfahren nicht zu berücksichtigen vergleiche den Ausschussbericht 420 BlgNR römisch 23 . Gesetzgebungsperiode Seite 14 zur GewO-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 42 aus 2008,, sowie Grabler/Stolzlechner/Wendl, aaO, Rz 19 zu Paragraph 340,).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/04/0149

2011/04/0151

2011/04/0150