Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2011

Geschäftszahl

2011/04/0148

Rechtssatz

Bei der Prognoseentscheidung gemäß Paragraph 26, Absatz eins, GewO 1994 ist auf die "Hintergründe und Absichten" des Beschwerdeführers bei Begehung der strafbaren Handlungen nicht einzugehen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/04/0149

2011/04/0151

2011/04/0150