Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.2011

Geschäftszahl

2011/04/0014

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/04/0192 E 25. März 2010 RS 2

(hier: gewerbsmäßiger schwerer Betrug)

Stammrechtssatz

Manifestiert sich die Befürchtung iSd Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1994 bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung (hier:

versuchte schwere Nötigung, versuchte Nötigung und gefährliche Drohung), ist es unbedenklich, dass die Behörde kein psychologisches Gutachten eingeholt hat (Hinweis E vom 17. Dezember 2002, 2002/04/0189).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/04/0015

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2011/04/0037 E 22. Juni 2011