Verwaltungsgerichtshof
19.12.2013
2011/03/0160
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten entbindet nicht von der Verpflichtung, eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme durchzuführen. Aufgrund der Tatsache, dass sich die beiden genannten Richtlinien in verschiedener Hinsicht unterscheiden - haben deren Anforderungen kumulativ zur Anwendung zu gelangen (Hinweis U des EuGH vom 22. September 2011, Valciukiene ua, Rs C- 295/10, Slg 2011, I-8819, Rz 60 und Rz 63).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/03/0162
2011/03/0165
2011/03/0164
ECLI:AT:VWGH:2013:2011030160.X24