Verwaltungsgerichtshof
19.12.2013
2011/03/0160
Vor dem Hintergrund des weiten Verständnisses des Begriffes der "Umweltschutzvorschrift" ist Paragraph 6, UVPG 2000 zu den "Umweltschutzvorschriften" zu zählen, zumal die vom Projektwerber im Zuge des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren vorzulegenden Unterlagen und Beschreibungen (also die UVE) auch im weiteren Genehmigungsverfahren Berücksichtigung zu finden haben. Insofern kommt einer (eingetragenen) Umweltorganisation grundsätzlich die Berechtigung zu, eine etwaige Unvollständigkeit der UVE zu monieren.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/03/0162
2011/03/0165
2011/03/0164
ECLI:AT:VWGH:2013:2011030160.X07