Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2013

Geschäftszahl

2011/03/0160

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund des weiten Verständnisses des Begriffes der "Umweltschutzvorschrift" ist Paragraph 6, UVPG 2000 zu den "Umweltschutzvorschriften" zu zählen, zumal die vom Projektwerber im Zuge des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren vorzulegenden Unterlagen und Beschreibungen (also die UVE) auch im weiteren Genehmigungsverfahren Berücksichtigung zu finden haben. Insofern kommt einer (eingetragenen) Umweltorganisation grundsätzlich die Berechtigung zu, eine etwaige Unvollständigkeit der UVE zu monieren.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/03/0162

2011/03/0165

2011/03/0164

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2011030160.X07