Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2011

Geschäftszahl

2011/03/0130

Rechtssatz

Es ist nicht erforderlich, im Stadium der Setzung von Verfolgungshandlungen bereits zu determinieren, ob eine beschuldigte Person als alleiniger Gesellschafter oder als Geschäftsführer einer juristischen Person verfolgt wird.