Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2011

Geschäftszahl

2011/03/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/03/0113 E 8. September 2011 RS 3

Stammrechtssatz

Bei Vorliegen eines Konzessions(wiedererteilungs)antrags für eine eigenwirtschaftlich geführte Kraftfahrlinie kann die Konzessionserteilung auch nicht unter Hinweis auf ein - im Rahmen der Bestellung von Verkehrsdienstleistungen - auszuschreibendes Linienbündel verweigert werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/03/0118

2011/03/0117

2011/03/0120

2011/03/0119

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2011/03/0146 E 17. November 2011