Verwaltungsgerichtshof
08.09.2011
2011/03/0113
GRS wie 2011/03/0102 E 8. September 2011 RS 7
Ist der Konzessionsinhaber nach dem KflG 1999 bereit, eine Linie eigenwirtschaftlich zu führen, ohne Ausgleichsleistungen für die Erfüllung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung in Anspruch zu nehmen, kann nach der maßgeblichen Rechtslage eine Neuerteilung der Konzession ausschließlich in dem nach Paragraph 5, in Verbindung mit Paragraph 29,) KflG 1999 zu führenden Verfahren erfolgen, ohne dass es dabei auf eine Verknüpfung mit einem Vergabeverfahren ankäme bzw ohne dass die Konzessionserteilung vom Ausgang eines Vergabeverfahrens abhängig gemacht werden könnte.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/03/0115
2011/03/0114