Verwaltungsgerichtshof
08.09.2011
2011/03/0102
Das KflG 1999 - das ebenso wie das ÖPNRV-G 1999 bislang noch nicht im Hinblick auf das Inkrafttreten der VO 1370 aus 2007, geändert wurde vergleiche aber die Ministerialentwürfe 200/ME 24. Gesetzgebungsperiode und 202/ME 24. Gesetzgebungsperiode - sieht keine generelle "Verknüpfung" der Konzessionsvergabe mit der Bestellung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen bzw mit der Erbringung von Ausgleichsleistungen im Sinne des Artikel 6, der VO 1370 aus 2007, vor. Eine derartige Verknüpfung ist nach derzeitiger Rechtslage lediglich im Rahmen des Paragraph 23, Absatz 2 und 3 KflG 1999 denkbar, insbesondere wenn eine eigenwirtschaftliche Bedienung einer Strecke nicht mehr möglich ist und der Besteller oder für diesen die Verkehrsverbundorganisation unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Vergaberechts einen geeigneten Personenkraftverkehrsunternehmer zu ermitteln hat, dem - nach der erfolgten Auswahl - eine Konzession zum gemeinwirtschaftlichen Betrieb zu erteilen ist.
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