Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.08.2013

Geschäftszahl

2011/03/0094

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0155 E 21. Jänner 1999 RS 7

Stammrechtssatz

Auf das Erfordernis der Widerlegung eines Amtssachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene erstreckt sich die behördliche Anleitungspflicht nicht.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2011/03/0095 E 23. August 2013