Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2012

Geschäftszahl

2011/03/0081

Rechtssatz

Die Erweiterung der Waffenbesitzkarte zu Zwecken des Schießsportes erfordert die Glaubhaftmachung einer nachhaltigen (mehr als bloß gelegentlichen) Sportausübung (Hinweis E vom 28. März 2006, 2005/03/0241).