Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2011

Geschäftszahl

2011/03/0079

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/03/0164 E 17. April 2009 RS 3

Stammrechtssatz

Paragraph 2, Absatz eins, EisbEG 1954 ermöglicht die - dauernde oder auch nur vorübergehende - Enteignung schon dann, wenn sie für den Bau einer Eisenbahn erforderlich ist. Dem gegenüber erfordert die Qualifikation einer Anlage als Eisenbahnanlage im Sinne des Paragraph 10, EisenbahnG 1957 die Verknüpfung mit dem Eisenbahnbetrieb oder - verkehr, nicht bloß mit der Herstellung einer Eisenbahn.