Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2013

Geschäftszahl

2011/02/0165

Rechtssatz

Voraussetzung für die Bejahung der Eignung in "sittlicher Beziehung" iSd Paragraph 31, Absatz 2, KJBG 1987 für die Beschäftigung von Jugendlichen ist ein diesbezügliches einwandfreies Verhalten und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein den Jugendlichen gegenüber vergleiche E 20. Juni 2006, 2006/02/0130).