Verwaltungsgerichtshof
22.02.2013
2011/02/0165
Voraussetzung für die Bejahung der Eignung in "sittlicher Beziehung" iSd Paragraph 31, Absatz 2, KJBG 1987 für die Beschäftigung von Jugendlichen ist ein diesbezügliches einwandfreies Verhalten und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein den Jugendlichen gegenüber vergleiche E 20. Juni 2006, 2006/02/0130).