Verwaltungsgerichtshof
12.07.2012
2011/02/0029
Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei der Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete "Filiale" bezieht, dies gilt auch für eine "Baustelle" eines näher genannten Unternehmens (als Arbeitgeberin)(vgl. E 20. April 2004, 2003/02/0243).