Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2012

Geschäftszahl

2010/17/0247

Rechtssatz

Aufgabe des Vorstellungsverfahrens ist es, Mangelhaftigkeiten von Verfahren wie die fehlende Durchführung eines ordnungsgemäßen Beweisverfahrens zu prüfen und gegebenenfalls aufzugreifen.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2010/17/0248 E 21. Dezember 2012