Verwaltungsgerichtshof
21.12.2012
2010/17/0247
Aufgabe des Vorstellungsverfahrens ist es, Mangelhaftigkeiten von Verfahren wie die fehlende Durchführung eines ordnungsgemäßen Beweisverfahrens zu prüfen und gegebenenfalls aufzugreifen.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2010/17/0248 E 21. Dezember 2012