Verwaltungsgerichtshof
26.03.2010
2010/17/0005
Das einmalige Veranstalten von Karten- und Roulettspielen mit Spieleinsätzen ist eine gesellschaftliche Veranstaltung. Warum die regelmäßige Wiederholung derartiger Spiele diesen den Charakter als "gesellschaftlicher Veranstaltung" nehmen sollte, ist nicht ersichtlich.
ECLI:AT:VWGH:2010:2010170005.X03