Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2010

Geschäftszahl

2010/17/0005

Rechtssatz

Das einmalige Veranstalten von Karten- und Roulettspielen mit Spieleinsätzen ist eine gesellschaftliche Veranstaltung. Warum die regelmäßige Wiederholung derartiger Spiele diesen den Charakter als "gesellschaftlicher Veranstaltung" nehmen sollte, ist nicht ersichtlich.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2010:2010170005.X03