Auch Teilabschnitte einer gesamten Berufsausbildung können den Begriff der Berufsausbildung in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG erfüllen.Auch Teilabschnitte einer gesamten Berufsausbildung können den Begriff der Berufsausbildung in Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, FLAG erfüllen.