Verwaltungsgerichtshof
30.04.2014
2010/12/0135
Aus Paragraph 18, Absatz 3, Ziffer 2, Stmk DBR 2003 ergibt sich, dass der Umstand, wonach der Beamte die für die ihm zugewiesene Stelle erforderliche Ausbildung und Eignung besitzt, ohne Vorliegen der weiteren Voraussetzung des Paragraph 18, Absatz 3, Ziffer 2, legcit - des Mangels geeigneter anderer Bewerber - ein wichtiges dienstliches Interesse nicht begründet.