Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2010

Geschäftszahl

2010/12/0067

Rechtssatz

Der Landeslehrer hat keinen Anspruch darauf, durch Auslösung eines "Versetzungsreigens" zu einer gegenüber der vorgenommenen Versetzung schonenderen Variante zu gelangen vergleiche hiezu für den Bereich des BDG 1979 das E vom 15. Dezember 1993, Zl. 93/12/0115, sowie den Bescheid der Berufungskommission vom 21. Februar 2003, Zl. 81/33-BK/02).