Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.2013

Geschäftszahl

2010/11/0079

Rechtssatz

Nicht der Träger der Krankenanstalt, sondern die MUW (Medizinische Universität Wien) ist als "Dienstgeber" iSd KA-AZG 1997 anzusehen. Diese traf als Dienstgeber der im Klinischen Bereich tätigen (nicht beamteten) Ärzte die - verwaltungsstrafrechtlich in Paragraph 12, Absatz eins, KA-AZG 1997 pönalisierte - Verpflichtung zur Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen des KA-AZG 1997.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2010/11/0080 E 17. Juni 2013