Verwaltungsgerichtshof
28.02.2013
2010/10/0121
In die Bedarfsprüfung gemäß Paragraph 10, ApG 1907 - durch die im öffentlichen Interesse am klaglosen Funktionieren der Heilmittelversorgung die Existenzfähigkeit bestehender Apotheken gesichert, nicht jedoch eine bestimmte Ertragserwartung bestehender Apotheken gewährleistet werden soll vergleiche E 29. November 1993, 92/10/0110; E 18. Februar 2010, 2008/10/0310) - sind nach dem klaren Wortlaut des Paragraph 10, Absatz 2, legcit unter den dort genannten Voraussetzungen alle bestehenden öffentlichen Apotheken einzubeziehen, unabhängig davon, ob vom jeweiligen Inhaber Einspruch gemäß Paragraph 48, Absatz 2, legcit erhoben wurde vergleiche E 29. Februar 2012, 2012/10/0008).