Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2010

Geschäftszahl

2010/09/0158

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/09/0063 E 22. April 2010 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob ein "Werkvertrag (Subwerkvertrag)" zwischen dem Bf und einem Dritten vorgelegen hat, handelt es sich um eine auf Grund des Vorliegens eines bestimmten Sachverhaltes zu lösende Rechtsfrage, jedoch nicht um ein Sachverhaltsvorbringen vergleiche E 20. November 2008, 2008/09/0281).