Verwaltungsgerichtshof
22.04.2010
2010/09/0063
Bei der Frage, ob ein "Werkvertrag (Subwerkvertrag)" zwischen dem Bf und einem Dritten vorgelegen hat, handelt es sich um eine auf Grund des Vorliegens eines bestimmten Sachverhaltes zu lösende Rechtsfrage, jedoch nicht um ein Sachverhaltsvorbringen vergleiche E 20. November 2008, 2008/09/0281).