Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2010

Geschäftszahl

2010/09/0063

Rechtssatz

Bei der Frage, ob ein "Werkvertrag (Subwerkvertrag)" zwischen dem Bf und einem Dritten vorgelegen hat, handelt es sich um eine auf Grund des Vorliegens eines bestimmten Sachverhaltes zu lösende Rechtsfrage, jedoch nicht um ein Sachverhaltsvorbringen vergleiche E 20. November 2008, 2008/09/0281).