Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2010

Geschäftszahl

2010/09/0024

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/09/0281 E 20. November 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein durch Zeugenaussagen belegter Sachverhalt als unselbständige Beschäftigung zu qualifizieren ist, ist nicht eine Frage der "Branchenüblichkeit", sondern eine reine Rechtsfrage (Hinweis E 8. August 2008, 2008/09/0022).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2010/09/0025