Verwaltungsgerichtshof
05.11.2010
2010/09/0006
GRS wie 95/09/0342 E 6. März 1997 VwSlg 14632 A/1997 RS 2
Aus Paragraph 70, Absatz eins, AVG ergibt sich, daß die zur Entscheidung über die Wiederaufnahme berufene Behörde nicht notwendigerweise auch zur Entscheidung des wiederaufgenommenen Verfahrens berufen ist.