Verwaltungsgerichtshof
14.03.2013
2010/08/0229
Es ist von den näheren Modalitäten des arbeitsbezogenen Verhaltens abhängig, ob die Tätigkeit als Discjockey im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung oder im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses erbracht wird. Gleiches gilt für die insoweit vergleichbare Tätigkeit eines Lightjockeys.
ECLI:AT:VWGH:2013:2010080229.X06