Verwaltungsgerichtshof
14.03.2013
2010/08/0229
Ob ein entgeltlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen ist oder bloß unentgeltliche "Schnuppertage" vereinbart wurden, hängt von der Auslegung der Erklärungen der Parteien im Einzelfall ab. Gemäß Paragraph 1152, ABGB kann auch Unentgeltlichkeit vereinbart werden, im Zweifel ist aber von der Entgeltlichkeit des Arbeitsvertrages auszugehen vergleiche den Beschluss des OGH vom 30. Mai 2007, 9 ObA 12/07s).
ECLI:AT:VWGH:2013:2010080229.X01