Verwaltungsgerichtshof
11.07.2012
2010/08/0218
Durfte die Behörde von einem Dienstverhältnis ausgehen, dann ergibt sich der Entgeltanspruch - sofern dieser nicht ohnehin in Kollektivverträgen oder Mindestlohntarifen geregelt ist - im Zweifel aus Paragraph 1152, ABGB (Hinweis: E 23. April 2003, 98/08/0270).