Verwaltungsgerichtshof
26.04.2013
2010/07/0238
Die Rechtsordnung stellt in Gestalt des Paragraph 4, AWG 1990 bzw nunmehr des Paragraph 6, AWG 2002 Verfahren zur Verfügung, in welchen die Frage des Vorliegens von Abfällen in einem auf dieses Thema zugeschnittenen und darauf spezialisierten Verfahren zu beantworten ist. Solche Feststellungsbescheide sind auch für die das ALSAG 1989 vollziehende Behörde bindend vergleiche E 25. Jänner 2007, 2005/07/0139; E 26. Juli 2012, 2011/07/0173).