Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2012

Geschäftszahl

2010/07/0236

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/07/0024 E 2. Oktober 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Ein von der Frage eines Eingriffes in durch das WRG zu schützende Rechte losgelöster allgemeiner Anspruch einer Verfahrenspartei auf Beachtung von Verwaltungsvorschriften durch die Wasserrechtsbehörde schlechthin, besteht nicht.