Verwaltungsgerichtshof
26.06.2012
2010/07/0222
Die Frage des Verschuldens ist eine Rechtsfrage, welche die Behörde durch entsprechende erforderlichenfalls fachkundig untermauerte Schlussfolgerungen aus einem von Amts wegen vollständig ermittelten Sachverhalt zu beantworten hat. Dabei ist in einem Verfahren betreffend Elementarholzbezug mangels abweichender Regelung im Slbg EinforstungsrechteG 1986 vom Verschuldensbegriff des bürgerlichen Rechts auszugehen, wobei bereits leichte Fahrlässigkeit genügt (Hinweis E 28. September 1978, 2694/77; E 20. Mai 2009, 2007/07/0132).