Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2013

Geschäftszahl

2010/07/0219

Rechtssatz

Im Falle eines Vorgehens nach Paragraph 33 b, Absatz 10, WRG 1959 ist das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift in einer in jeder Hinsicht nachvollziehbaren Weise zu begründen (Hinweis E 25. Juli 2002, 98/07/0150).