Verwaltungsgerichtshof
26.09.2013
2010/07/0219
Im Falle eines Vorgehens nach Paragraph 33 b, Absatz 10, WRG 1959 ist das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift in einer in jeder Hinsicht nachvollziehbaren Weise zu begründen (Hinweis E 25. Juli 2002, 98/07/0150).