Verwaltungsgerichtshof
25.07.2013
2010/07/0213
Ein nichtbefolgter Auftrag iSd Paragraph 137, Absatz 3, Ziffer 2, WRG 1959 kann in einem Verfahren nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG 1959 in der Form eines Bescheids oder als verfahrensfreier Verwaltungsakt ergehen, sodass es für das Verwaltungsstrafverfahren keine Rolle spielt, welche der durch Paragraph 31, Absatz 3, WRG 1959 ermöglichten Vorgangsweisen von der Behörde gewählt wurde (Hinweis E VS 17. Jänner 1995, 93/07/0126). Auch die Nichtbefolgung eines Akts unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt - und nicht lediglich eines Bescheids - ist durch Paragraph 137, Absatz 3, Ziffer 2, WRG 1959 erfasst.