Verwaltungsgerichtshof
25.07.2013
2010/07/0213
Nur dann, wenn eine Anlage oder eine Maßnahme so gestaltet ist, dass von vornherein und mit Sicherheit eine Einwirkung auf Gewässer in jedem Fall ausgeschlossen ist, entfällt die wasserrechtliche Bewilligungspflicht (Hinweis E 18. September 2002, 2002/07/0061).